Die Prüfungen 2021 finden voraussichtlich wie geplant statt.
- Die Frist für die Anmeldung und für die Zahlung der Prüfungsgebühren bleiben unverändert Ende Oktober/Anfang November 2020.
- Da infolge der Corona-Massnahmen einzelne Modul-Durchführungen verschoben werden mussten, können fehlende Kompetenznachweise bis zum 19. Dezember 2020 per Mail nachgereicht werden. Bedingung ist, dass
die Anmelde- und Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
- Repetentinnen und Repetenten der Prüfung 2020 erhalten bis 24. Januar 2021 Gelegenheit sich nachträglich zur Prüfung anzumelden.